Gastspielordnung

ARSV Katzwang Tennis

Gastspielordnung

Ziel der Gastspielordnung ist es, Interessenten für unsere Abteilung die Möglichkeit zu geben, gemeinsam mit einem aktiven Mitglied der Abteilung unsere Anlage auch als aktiver Tennisspieler kennen zu lernen.

Die Gastspielgebühr beträgt:

  7 Euro pro 60 Minuten und Platz für das „Einzel“

10 Euro pro 90 Minuten und Platz für das „Doppel“.

Die Gebühr wird vom Konto des einladenden Mitglieds abgebucht.

Passive Mitglieder dürfen dreimal in der Saison mit einem aktiven Mitglied kostenlos spielen.

Wenn sich der Gastspieler in der laufenden oder direkt nachfolgenden Saison, für eine Mitgliedschaft in der Tennismitglied entscheidet, entfällt die Gastspielgebühr im Nachhinein.

Gäste, die keinem anderen Tennisverein angehören, dürfen pro Jahr fünfmal mit einem aktiven Mitglied der Tennisabteilung auf der Tennisanlage spielen.

Ein aktives Mitglied unserer Abteilung kann auf Antrag bei der Abteilungsleitung mit einem Spieler eines anderen Vereins unbegrenzt oft spielen.

Vor Spielbeginn ist die Eintragung in die aufliegende Gästeliste vorzunehmen.

Alle Mitglieder der Tennisabteilung sind befugt, die ordnungsgemäße Eintragung in die Gästeliste zu überprüfen.

Gastspieler sind bei Unfällen auf der Tennisanlage nicht versichert. Entsprechend  können keine Haftungsansprüche an den Verein geltend gemacht werden.

Wir bitten vor allem zu den Hauptspielzeiten um Beschränkung auf Einzelfälle.

Die Abteilungsleitung behält sich Sonderregelungen vor.

Nürnberg, März 2024

gez.
Dieter Bauer / Michael de Rossi
Abteilungsleitung Tennis

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